Die Finanzordnung 2021 hat zum Ziel, die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer und aus der direkten Bundessteuer und damit den Bundeshaushalt bis 2035 zu sichern.
Die EVP AR äusserts ich grundsätzlich positiv zur Anpassung der Mindestausstattung der Gemeinden, stellt aber klare Forderungen in Bezug auf die Unterstützung der Gemeinden mit kleiner Finanzkraft und die Besteuerung der juristischen Personen