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Bonisteuer für Vergütungen über einer Million

Die EVP unterstützt drei Vorstösse, welche alle zum Ziel haben, dass Vergütungen an Top-Kader nicht mehr vollumfänglich vom Gewinn abgezogen werden dürfen. Sie wehrt sich zweitens gegen Steuerrabatte bei Mitarbeiterbeteiligungen.

Morgen Donnerstag kommen im Nationalrat erneut die Boni-Exzesse und die Mitarbeiterbeteiligungen zur Sprache. Zunächst behandelt der Rat drei Vorstösse, die alle zum Ziel haben, dass Vergütungen an Top-Kader nicht mehr vollumfänglich vom Gewinn abgezogen werden dürfen. Sie werden von der EVP ohne Einschränkung unterstützt. „Die exzessiven Boni haben die Finanzkrise begünstigt, indem sie den Blick für die eingegangenen Risiken vernebelten oder gar zu noch grösseren Risiken anspornten“, ist Nationalrätin Maja Ingold (EVP, ZH) überzeugt. Trotz verbesserter Aktionärsdemokratie (Stichwort Abzocker-Initiative) werde es auch in Zukunft sehr grosse Saläre und Boni geben. Die EVP will deshalb alle Vergütungen ab einer Million Franken pro Person und Geschäftsjahr der Gewinnsteuer unterstellen. So kann hoffentlich eine dämpfende Lenkungswirkung auf die exorbitante Selbstbedienungsmentalität in den Teppichetagen erzielt werden.

 

Die EVP wird die drei Vorstösse umso überzeugter unterstützen, als die Rechtskommission des Ständerates beim indirekten Gegenvorschlag zur Abzockerinitiative nun wieder zaudert und die Bonussteuer ausklammern und verzögern will. Dabei ist das sogenannte Tantiemen-Modell, welches die Vergütungen als Gewinnverteilung behandeln will, absolut schlüssig: es ist nur recht und billig, dass die Aktionäre über die „Gewinnauszehrung“ ihres Unternehmens befinden dürfen und die Ausschüttungen besteuert werden.

 

Gleichentags behandelt der Nationalrat auch die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen. Die EVP wird sämtliche Steuerrabatte entschieden ablehnen und sich in allen Abstimmungen so verhalten, dass das Einkommen aus zeitlich gesperrten Aktien bzw. Optionen möglichst beim Ablauf der Sperrfrist bzw. beim Ausüben der Optionen erfasst wird. „Der Wert der Papiere kann während der Sperrzeit auch steigen“,  betont Nationalrätin Marianne Streiff (EVP, BE). „Ein Steuerrabatt pro gesperrtem Jahr lässt sich einfach nicht rechtfertigen.“

 

Bern, den 15. September 2010/nh