EVP für indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative

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EVP für indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative

Mit 121 zu 73 hat der Nationalrat mit den Stimmen der EVP einem indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe zur Konzernverantwortungsinitiative (KOVI) zugestimmt.

Die Konzernverantwortungsinitiative (KOVI) fordert, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz Menschenrechte und Umweltschutz auch bei ihren Geschäften im Ausland einhalten. Der heute verabschiedete indirekte Gegenvorschlag will entsprechende Regeln im Gesetz verankern. Er geht zwar weniger weit als die Initiative. Die Initianten haben jedoch zugesichert, die Initiative zurückzuziehen, wenn das Parlament den Gegenvorschlag unverändert verabschiedet und kein Referendum ergriffen wird.

Gegenvorschlag ohne Begleitschäden

«Der ursprüngliche Initiativtext hätte unbeabsichtigte Begleitschäden für viele Schwellen- und Entwicklungsländer und für die Schweizer Wirtschaft mit sich gebracht. Wir haben deshalb den wirtschaftsverträglichen indirekten Gegenvorschlag unterstützt, damit die wichtigen Anliegen der Initiative möglichst rasch und konkret umgesetzt werden können», so EVP-Nationalrat Nik Gugger.

Sorgfaltsprüfung und Haftung

Künftig sollen die von den Regelungen betroffenen Unternehmen haftbar gemacht werden können für Schäden an Leib, Leben oder Eigentum, wenn von ihnen kontrollierte Firmen Menschenrechte oder Regeln zum Schutz der Umwelt verletzen. Diese Haftung entfällt nur dann, wenn sie bestimmte Sorgfaltsmassnahmen getroffen oder keinen Einfluss auf das Verhalten der kontrollierten Unternehmen hatten. Die Verwaltungsräte müssen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit für die Menschenrechte ermitteln und Massnahmen zur Risikominimierung oder Wiedergutmachung umsetzen und darüber berichten. Diese Sorgfaltsprüfungen müssen auch für kontrollierte Unternehmen und Lieferanten erbracht werden.

Für Mensch und Umwelt

«Die EVP setzt sich für Mensch und Umwelt ein. Dies macht nicht an der Schweizer Grenze halt. Uns ist es wichtig, auch vor Ort in den Entwicklungsländern alles in unserer Macht stehende tun, damit Menschenrechte nicht verletzt und die Umwelt nicht nachhaltig geschädigt wird. Hier hat die Schweiz als Sitz vieler internationaler Grosskonzerne eine besondere Verantwortung», so EVP-Nationalrätin Marianne Streiff.

Mehr Unternehmen in die Pflicht nehmen

Diese Sorgfaltsprüfungen sollen allerdings nur für Unternehmen mit bestimmten Risiken oder einer bestimmten Grösse gelten. Die EVP hatte sich mit einer Minderheit dafür eingesetzt, dass diese Schwellenwerte niedriger angesetzt werden, um den Kreis der verpflichteten Unternehmen auszuweiten.

 

Für Auskünfte:
Marianne Streiff-Feller, Parteipräsidentin und Nationalrätin: 079 664 74 57
Nik Gugger, Nationalrat & Vizepräsident: 079 385 35 35

François Bachmann, Vizepräsident: 079 668 69 46
Dominik Währy, Generalsekretär:
079 688 05 55
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70