In Personellem Vorsicht walten lassen

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In Personellem Vorsicht walten lassen

Niklaus Hari, Leiter Kommunikation der EVP Schweiz, findet die kommunikativen Vorgänge rund um die Entlassung von Christoph Mörgeli beachtenswert. Ein Arbeitskonflikt sollte in erster Linie Angelegenheit zwischen der Institution und ihrem Angestellten sein.

SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli wird als Kurator des Medizinhistorischen Museums entlassen. Wegen ungenügender Leistung und wohl unüberbrückbarer Differenzen mit seinem Vorgesetzten. Ein Arbeitskonflikt an der Universitat Zürich, wie es ihn landesweit immer wieder gibt.

 

Mörgeli fährt gerne gröbstes Geschütz auf. Er hat seinen Teil zur Eskalation des Konflikts beigetragen, wohl im Wissen, dass bereits zuviel Geschirr zerschlagen worden ist. Entsprechend muss er auch einstecken können. Die SVP macht den Fall Mörgeli in gewohnter Manier zu ihrem eigenen. Man wittert Verschwörung, will die Unis vom linken Filz befreien, droht mit Strafanzeigen und Gegenklagen. Wie klug dies ist, sollte sich herausstellen, dass es fachliche Gründe für die Entlassung gab, wird sich weisen müssen. Dass Mörgeli jahrelang sein Salär vom Staat bezogen hat und gleichzeitig auf diesen eindrosch, irritiert schon seit längerem.

 

Kommunikativ wirft das Vorgehen der Uni-Leitung Fragen auf. Man kann nicht eine ausserordentliche Leistungsbeurteilung gegen einen Mitarbeitenden laufen haben und die Öffentlichkeit vor Abschluss dieses Verfahrens darüber informieren. Das muss zuallererst Sache zwischen der Institution und ihrem Angestellten sein. Kritisch wird es, wenn insinuiert wird, der Ausgang der Mitarbeiterbeurteilung hänge von dessen Verhalten in der Öffentlichkeit ab. Das würde tatsächlich an Mobbing oder sogar widerrechtliche Nötigung grenzen. Nicht nachvollziehbar ist auch, weshalb Bildungsdirektorin Regine Aeppli im Fernsehen erklärt, unter welchen Umständen Mörgeli entlassen würde. Zum laufenden Verfahren im heiklen Personalbereich gibt es gegenüber den Medien nur eine vernünftige Stellungnahme: „Kein Kommentar.“

 

Nun werden die Gerichte über Rechtmässigkeit der Kündigung und allfällige Abfindungen entscheiden. War da noch was? Ja, zum Beispiel die Herbstsession des nationalen Parlamentes, das Leiden des syrischen Volkes, Umweltzerstörung und Armut in vielen Teilen der Welt. Bleiben wir dran!

 

Niklaus Hari,

Leiter Kommunikation EVP Schweiz