Junge EVP lanciert Initiative «gegen überrissene Grossratslöhne»

News

Junge EVP lanciert Initiative «gegen überrissene Grossratslöhne»

Die Junge EVP hat am 27. Februar 2014 die Initiative «gegen überrissene Grossratslöhne» lanciert. Im Initiativkomitee sind mit Reto Stalder (Huttwil) und Rahel Lanz (Langenthal) auch zwei Oberaargauer EVP-Grossratskandidierende.

 

Nachdem im Juni 2013 - trotz der akuten finanziellen Schieflage des Kantons - eine Erhöhung der Entschädigungen der Grossratsmitglieder beschlossen wurde, hatte die *jevp die Absicht, das Referendum gegen diesen Beschluss zu ergreifen. Entgegen den Informationen auf der Webseite des Kantons musste die *jevp jedoch feststellen, dass dieses Geschäft nicht referendumsfähig war. Die *jevp war froh, dass im Rahmen der Novembersession 2013 mehrere Fraktionen Rückkommensanträge zu diesem Beschluss stellten. Diesen folgte leider die Mehrheit der Grossratsmitglieder nicht. Daraufhin hat die *jevp beschlossen, eine Volksinitiative zu lancieren.

 

Die Initiative beinhaltet folgende drei Eckpfeiler:

 

Das Volk soll mitbestimmen können

Die *jevp ist der Meinung, dass das Volk zu Entschädigungen im Grossrat etwas zu sagen hat. Wie der erfolglose Versuch eines Referendums zeigt, gibt es hierfür heute keine gesetzliche Grundlage. Daher will die Jungpartei mit ihrer Initiative die Referendumsfähigkeit erwirken. Die Entschädigungen der Ratsmitglieder, Deputationen und Fraktionen sollen zukünftig dem fakultativen Referendum unterliegen. So ist gewährleistet, dass das Volk in Zukunft das letzte Wort hat. Löhne werden generell von der vorgesetzten Instanz festgelegt. Es kann nicht sein, dass ein Angestellter seinen Lohn selbst bestimmt. Auch nicht bei Grossräten.

 

Keine Lohnerhöhungen bei weiteren Schulden

Weiter fordert die *jevp in ihrer Initiative, dass es keine Lohnerhöhungen nach einem Aufwandüberschuss im Geschäftsbericht geben soll. Anders gesagt: Keine Lohnerhöhungen, solange der Kanton weitere Schulden ansammelt. Ebenfalls keine Lohnerhöhungen während den vier darauffolgenden Jahren, in denen laut der Schuldenbremse die gemachten Schulden wieder abgetragen werden müssen.

 

Bereits beschlossene Erhöhungen müssen rückgängig gemacht werden

Die *jevp hat in ihrem Initiativtext festgeschrieben, dass die bereits beschlossenen Erhöhungen gemäss dem neuen Gesetz nicht rechtens wären und rückgängig gemacht werden müssten.

 

Mehr Informationen zur Initiative sind zu finden unter: www.grossratslohn.ch