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Kein staatliches Gütesiegel für organisierte Suizidhilfe

Die EVP will keinen offiziellen Anstrich, sondern ein Verbot der Suizidhilfeorganisationen. Denn legiferieren heisst auch legitimieren.

Am Mittwoch berät der Nationalrat eine Motion und drei Standesinitiativen, die allesamt zum Ziel haben, eine gesetzliche Aufsicht für Suizidhilfeorganisationen einzuführen. Die EVP befürchtet jedoch, dass ein Aufsichsgesetz eine unerwünschte Legitimierung der Suizidhilfeorganisationen bewirken würde. Sie will jeden offiziellen Anstrich der organisierten Suizidhilfe vermeiden. „Legiferieren heisst auch legitimieren“, betont EVP-Nationalrätin Marianne Streiff. Mit einem Aufsichtsgesetz könnte zweitens der Eindruck enstehen, es gäbe schutzwürdiges und nicht schutzwürdiges Leben. Die EVP wird deshalb die vier Vorlagen allesamt ablehnen. Sie stützt sich dabei auf folgende Grundsätze, welche der Zentralvorstand der EVP im 2008 beschlossen hat:

 

Die organisierte Suizidhilfe muss verboten werden

Beihilfe zum Suizid widerspricht dem Gebot der Nächstenliebe. Der Wunsch nach Suizid entspringt in den meisten Fällen einer schweren Lebenskrise. Solche Menschen brauchen in ihrer Verzweiflung persönliche Zuwendung und intensive medizinische Betreuung.

 

Keine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe

Legiferieren heisst auch legitimieren. Es ist widersprüchlich, wenn der Staat auf der einen Seite das Leben als eines der höchsten Güter schützt und auf der anderen Seite Richtlinien aufstellt, unter welchen Bedingungen man mithelfen darf, Leben zu beenden.

 

Die Palliativ-Pflege muss massiv ausgebaut werden

Die Angst vieler Menschen vor einem schmerzvollen Tod ist verständlich. Deshalb muss die Palliativ-Pflege ausgebaut und gefördert werden. Erfahrungsgemäss steigt die Lebensqualität entscheidend, wenn Patienten ausreichend palliativ betreut werden. Ergänzend helfen Patientenverfügungen, schwierige Fragen am Lebensende besser entscheiden zu können.

 

Bern, den 24. September 2012/nh