Teilerfolg für den Tatbeweis und Heiner Studer

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Teilerfolg für den Tatbeweis und Heiner Studer

Wer Zivildienst leisten will, soll künftig keine Gewissensprüfung mehr ablegen müssen: seine Bereitschaft länger Zivildienst als Militärdienst leisten zu wollen, soll in Zukunft als Beweis ausreichen. Wenn der Bundesrat diesen Auftrag des Parlamentes ernst nimmt, dann dank EVP-Nationalrat Heiner Studer (Wettingen, AG).

Nach dem Ständerat hat heute Montag auch der Nationalrat die Motion „Zivildienst. Einführung des Tatbeweises“ von EVP-Nationalrat Heiner Studer (Wettingen, AG) angenommen. Mit 86 zu 64 Stimmen fiel der Entscheid relativ deutlich aus. Entsprechend die Freude von Motionär Studer: „Der Tatbeweis reicht für den Nachweis der ernsthaften Absicht, Zivildienst leisten zu wollen, vollkommen aus. Nun hoffe ich auf eine Vorlage des Bundesrates, welche auch wirklich erstrangig auf den Tatbeweis abstützt.“

  

Wer heute Zivildienst leisten will, muss nicht nur eine anderthalb mal so lange Dienstzeit auf sich nehmen, sondern auch in einem aufwändigen Verfahren, der sogenannten Gewissensprüfung, nachweisen, dass er den Militärdienst aus Gewissensgründen nicht leisten kann. Nationalrat Studer wollte mit der Motion bezwecken, dass in Zukunft der Tatbeweis ausreicht: Obwohl die Zulassungskommission zwar gute Arbeit leiste, sei es illusorisch mit einer Gewissensprüfung – und sei sie auch noch so ausgefeilt – einem Zivildienstwilligen und seinen Motiven gerecht werden zu wollen.

  

Der Ständerat hat seine Motion zwar abgeändert: doch auch er verlangt vom Bundesrat die Abschaffung der Gewissensprüfung. Zudem müsse das neue Zulassungsverfahren kostengünstiger und für alle Beteiligte deutlich einfacher sein, transparenten Grundsätzen folgen, zu gerechten Ergebnissen führen und eben auch den Tatbeweis berücksichtigen. Weiter sei die Wehrpflichtersatzabgabe zu erhöhen. Motionär Studer kann mit dieser Variante leben: „Der Auftrag an den Bundesrat ist erteilt.“

  

Zürich, den 18. Dezember 2006/nh