News

Spielsuchtabgabe ungenügend

Die EVP der Schweiz erachtet die von den Kantonen vorgeschlagene Spielsuchtabgabe als ungenügend. Vordringlich ist eine klare Abgrenzung zwischen Lotterien und den nur in den Spielbanken zugelassenen Geldspielen.

Wie der SonntagsZeitung vom 6.2.2005 zu entnehmen war, wollen die Kantone mit einer 0.5- prozentigen Spielsuchtabgabe auf dem Bruttospielertrag ihre alleinige Zuständigkeit im Lotteriewesen retten. Die EVP der Schweiz erachtet diese Massnahme klar als ungenügend und fordert einen besseren Schutz der Spielsuchtgefährdeten. Der Grundsatz hat dabei zu lauten: sämtliche Geldspiele mit einem hohen Suchtpotential dürfen nur in den Spielbanken gespielt werden, wo Gefährdete besser überwacht und notfalls ausgeschlossen werden können.

 

Hohes Suchtpotential haben jene Spiele, welche einen Sofortgewinn ermöglichen, welcher wieder in weitere Lose oder Spieldurchgänge investiert werden kann. Diese Spiele laden zum Verweilen und längeren Spielen ein. Die EVP der Schweiz hat bereits in der Vernehmlassung zu der von Bundesrat Blocher zurückgestellten Revision der Lotteriegesetzgebung gefordert, dass sämtliche Spiele mit einem Sofortgewinn (auch Rubbellose und ähnliches) nur noch in den Spielbanken angeboten werden dürfen. Ein sinnvolleres Abgrenzungskriterium zwischen Lotterien und Geldspielen gibt es nicht.

 

Damit wären auch die elektronischen Lotterien (Tactilo- oder Touchlotgeräte) ausserhalb der Spielbanken verboten, über deren Zulassung in der Deutschschweiz die Eidgenössische Spielbankenkommission noch in diesem Jahr entscheiden will. Es bleibt zu hoffen, dass die ESBK die wahre Natur dieser Geräte erkennt und sie in die Casinos verbannt.

 

Zürich, 7. Februar 2005/nh